Aktuelles
neue Ausbildungsrichtlinie TRVB 117 O 2024
Die neue TRVB 117 O regelt wie ihre Vorgängerin die Ausbildung von Brandschutzpersonal (und die Anforderung an Ausbildungsinstitutionen).
Wesentliche Neuerungen sind die verlängerten Kurzzeiten bei Technikseminaren (RWA, DBA, GLA auf 180 Minuten; BMA auf 360 Minuten Wasserlöschanlagen auf 390 Minuten). Neu ist ebenfalls der verpflichtende Abschluss der Technik und Nutzungsbezogenen Seminare durch eine schriftliche Erfolgskontrolle. Die Zeiten dieser Erfolgskontrolle sind den Kurszeiten zuzuschlagen.
Die innerbetriebliche Fortbildung des Brandschutzwartes durch den Brandschutzbeauftragten wurden mit 360 Minuten innerhalb von 5 Jahren an den bisher üblichen Fortbildungsstandard angepasst.
Ein paar Ausnahmen wurden für die Notwendigkeit von nutzungsbezogenen Seminaren definiert.
Die Richtlinie trat mit Anfang April 2024 in Kraft. Die Inhalte dieser Richtlinie sind innerhalb von 6 Monaten umzusetzen, wodurch spätestens ab Herbst österreichweit dieser Ausbildungsstandard vorherrschen wird.