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Gaslöschanlagen - neuer Erlass BMAW-A - II/A/2 - 2023-0.126.103
Ein neuer Erlass über automatische Gaslöschanlagen wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht.
Dieser Erlass gibt einen guten Überblick über vorhandene Techniken, deren Risiken und den daher notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Der Erlass informiert über inerte Löschgase wie Kohlendioxid (CO2), Argon (Ar) (IG-01), Stickstoff (N2) (IG-100), Inergen (IG-541), Argonite (IG-55) und über chemische Löschgase wie FM200, Trigon und Novec 1230/5112
Aufgrund dieses, neuen Erlasses wurden folgende vorherigen Erlässe zurückgezogen:
- BMASK-461.304/0014-VII/A/2/2011 Arbeitsstätten; Automatische Gaslöschanlagen
- - 61.310/2-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels INERGEN als Ersatz für Halon in Flutungsanlagen
- - 61.310/3-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels TRIGON 300 als Ersatz für Halon in Flutungsanlagen
- - 61.310/3-2/96 Einsatz von Halonersatz FM 200 als Feuerlöschmittel in Flutungsanlagen
- - 61.310/6-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels 3M CEA 410 in stationären Löschanlagen als Ersatz für Halon
- - 61.310/13-2/96 Einsatz von Halonersatz "Tenergen" als Feuerlöschmittel in Flutungsanlagen