Aktuelles

OIB Richtlinien 2023

Die neu veröffentlichten OIB Richtlinien in der Fassung 2023 beinhalten folgende, den Brandschutz betreffende Änderungen:


OIB Richtlinie 2:

  • neue Möglichkeit eines sicheren Treppenhauses in der Gebäudeklasse 5 (Tabelle 2b): mit abgeschlossenem und in der länge begrenzten Gang, Freilauftürschließer und Rauchabzugseinrichtung. 
  • Photovoltaikanlagen (PV): neue bzw. detailliertere Bestimmungen über die Anbringung von PV Modulen.
  • Wechselrichter von PV Anlagen: keine Aufstellung ohne brandschutztechnische Abtrennung in Treppenhäuser nach Tabelle 2a, 2b und 3 der OIB Richtlinie 2.
  • Speichersystem/Batterieanlagen: neue bzw. detailliertere Bestimmungen über deren Aufstellung
  • Fassadenbegrünung: Definition von Schutzzielen, Anforderungen und Ausführungsmöglichkeiten
  • Landwirtschaftliche Gebäude: in freistehenden land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden (max. 1200 m²; keine Ställe oder Aufenthaltsräume) dürfen Traktoren, Mähdrescher, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge abgestellt werden.
  • Versammlungsstätten: ab 4800 m² Netto Grundfläche ist ein Brandschutzkonzept erforderlich


OIB Richtlinie 2.1:

  • Photovoltaikanlagen (PV) und Wechselrichter: neue bzw. detailliertere Bestimmungen über die Anbringung von PV Modulen.


OIB Richtlinie 2.2:

  • überdachte Stellplätze mit überdachten Fahrgassen von mehr als 250 m²: Bedachung BROOF(t1)
  • Photovoltaikanlagen (PV) und Wechselrichter: die Bestimmungen der OIB Richtlinie 2 sind auch hier einzuhalten.
  • Anforderungen an Parkdecks und Garagen für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
  • Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
  • Anforderungen an Garagen zwischen 50 m² und 250 m² in Hinblick auf deren Bauteile zu anderen Gebäudeteilen.


OIB Richtlinie 2.3:

  • Wechselrichter von PV Anlagen: keine Aufstellung ohne brandschutztechnische Abtrennung in Sicherheitstreppenhäuser.
  • Photovoltaikanlagen (PV): neue bzw. detailliertere Bestimmungen über die Anbringung von PV Modulen.


Die Gültigkeit wird im Zuge der Novellen der jeweiligen Landesvorschriften (Gesetze, Verordnungen) festgelegt.


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